Elektronische Form amtlicher Publikationen künftig massgebend

Bundesverwaltung - Nationalrat will Veröffentlichungen dem Internet-Zeitalter anpassen

Der Nationalrat will die amtlichen Veröffentlichungen dem Internet-Zeitalter anpassen. Er hat am Dienstag dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung der amtlichen Sammlung, sondern die elektronische Version massgeblich sein soll.

In der amtlichen Sammlung werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben veröffentlicht, ausserdem Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge und Verträge zwischen Bund und Kantonen. Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form.

Nach Ansicht des Bundesrats drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt. Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. "Wer heute einen Erlass konsultieren will, tut dies in der Regel im Internet."

Flexiblere Veröffentlichungstermine möglich
Der Wechsel ermögliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Grundsätzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich sein.

Auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten soll mit der Revision des Bundesgesetzes über die Sammlung des Bundesrechts und das Bundesblatt verbessert werden. Dazu soll eine umfassende Internet-Plattform aufgebaut werden. Nach heutiger Planung zur Erneuerung der technischen Infrastruktur  sollte der Primatswechsel per 2016 möglich sein, sagte Casanova.

Auf Antrag seiner Kommission und mit Unterstützung des Bundesrats machte der Nationalrat mehrere Änderungen am Entwurf, behielt die Stossrichtung aber bei. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage ohne Gegenstimme gut. (sda)