Mehr als vier Jahre nach seiner Sexvideo-Affäre klagt der frühere Motorsportboss Max Mosley gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. dass Google Bilder aus einem heimlich aufgenommenen Video einer Sex-Party mit Prostituierten nicht verbreiten darf. Der von Mosley angestrengte Zivilprozess begann am Freitag am Hamburger Landgericht. Die umstrittenen Fotos seien rechtswidrig, weil sie Mosley in seinen Persönlichkeitsrechten und seiner Intimsphäre verletzten, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sie diskutierte mit den Beteiligten, ob Google eine Filtersoftware für die beanstandeten Bilder entwickeln sollte - damit Mosley nicht jedes Foto einzeln abmahnen muss. Google hält den Einsatz einer solchen Software für eine Art Zensur. "Das wäre einmalig", sagte ein Anwalt des Konzerns. Mosley wolle Google dazu verpflichten, "das gesamte Internet für alle Zeit" zu durchforsten, um Bilder zu sperren. Sollte das Gericht dies bejahen, könnten das später auch weitere Privatpersonen verlangen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie umfangreich die Prüfpflichten sind, die dem Konzern zugemutet werden können. Ein Entscheid desGerichts wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Mosley erschien am Freitag nicht persönlich vor der Pressekammer. Das Hamburger Gericht erklärte sich zum Auftakt der Verhandlung für zuständig. Google hatte dies bezweifelt - schliesslich sei Mosley Brite, und der Konzern habe seinen Hauptsitz in den USA. (sda)