Ein US-Gericht hat entschieden, dass Marketing-Firmen keine Massenklagen gegen Googles "parked domains"- und "errors"-Programme anstreben können. Eine Reihe von Unternehmen hatte 2008 Klagen eingereicht, weil Google die Werbung ihrer Kunden auf Seiten geschaltet hat, die normalerweise nur per Zufall besucht werden. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Marketingfirmen nur einzeln auf Schadenersatz klagen dürfen.
Die Marketing-Firmen in den USA haben Google verklagt, weil sie der Meinung sind, dass Werbeeinschaltungen auf Fehler-Seiten weniger Wert sind als auf hochwertigen Portalen. Außerdem bescheinigten sie ihren Kunden einen Image-Schaden.
Der Suchmaschinen-Gigant hatte schon im vergangenen Jahr versucht, die Klage abweisen zu lassen. Als das misslang, konzentrierte sich Google auf die Verhinderung einer Massenklage. Das Gericht folgt der Argumentation von Google, dass die entstandenen Schäden jeweils individuell beurteilt und gegen eventuelle Gewinne aufgerechnet werden müssen. Die Gefahr einer Welle aus einzelnen Klagen ist relativ gering, da die möglichen Kosten astronomisch hoch sind. (pte)