Journalist muss sich wegen "Braunwurst"-Tweet verantworten

Twitter - Politiker, der die Intelligenz von Syrern und Eritreern in Frage gestellt hatte, kommt davon.

von Redaktion persoenlich.com

Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat ein Verfahren gegen einen Journalisten, der den SVP-Politiker Marcel Töltl per Twitter als "Braunwurst" und "Trottel" bezeichnet hat, zu Unrecht eingestellt. Das berichtet die "NZZ am Sonntag".

Das Zürcher Obergericht hat einen Rekurs Töltls gegen die Einstellung gutgeheissen, wie die NZZaS berichtet. Der Journalist hatte im Verfahren geltend gemacht, "Braunwurst" sei keine ehrverletzende Anspielung auf eine nationalsozialistische Gesinnung, sondern beschreibe ganz neutral ein "Metzgereierzeugnis, fein gewolftes Fleisch im Kunstdarm, öfters braun".

Laut dem Obergericht handelte es sich dabei um eine "offensichtliche Schutzbehauptung". Alleine schon die Bezeichnung "Wurst" habe beleidigenden Charakter. Auch der Begriff "Trottel" sei klarerweise ehrverletzend, so das Obergericht weiter.

Zur Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und dem SVP-Politiker Töltl war es gekommen, nachdem dieser sich auf seinem Blog über den angeblich "tiefen Länder-IQ" von Eritreern und Syrern ausgelassen hatte.

Daraufhin erstattete der Journalist Strafanzeige gegen den Präsidenten der SVP-Ortspartei Altstätten (SG) wegen Rassendiskriminierung und deckte ihn auf Twitter mit Verbalinjurien ein. Töltl selber wurde vom Kreisgericht Rheintal freigesprochen. (nzzas)

Bild: Keystone