Mann erringt Teilsieg im Rechtsstreit

Google - Namenssuche wurde um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt.

Automatische Wortvorschläge bei Internet-Suchmaschinen beschäftigen seit längerem die Gerichte. Jetzt hat ein Unternehmer in einem Rechtsstreit gegen Google einen Teilerfolg erzielt. Bei der Eingabe seines Namens hatte Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt.

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Internetkonzern zur Unterlassung der Suchwortkombination des Namens mit dem Begriff "Scientology". Die weitergehende Klage auf Schadenersatz wies das Gericht am Dienstag aber ab.

Die Klage war zuvor von Gericht in Köln abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH), die höchste richterliche Instanz Deutschlands, hatte dann jedoch im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-Suchmaske Persönlichkeitsrechte verletzen können.

Unnötige Tipparbeit ersparen 
Der BGH verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln, das nun erneut entschied. Demnach ist Google seiner Pflicht zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen zunächst nicht nachgekommen. Denn 2010 habe Google dem Kläger zuerst lediglich geantwortet, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und man daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne.

Später habe Google den Eintrag aber doch gelöscht und damit den Rechtsverstoss beseitigt, "wenn auch erst verspätet", urteilte das Gericht. Deshalb lehnte es auch die Forderung des Klägers nach einer Geldentschädigung ab. Bei der beanstandeten Kombination des Namens mit dem Wort "Betrug" habe Google schnell genug reagiert.

Die Suchmaschinen wollen mit der automatischen Vervollständigung den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen. Der Internetkonzern hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Funktion ohne jede Wertung nur Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden. (sda)