Messenger-App soll besser überwachbar werden

Threema - Laut der NZZ am Sonntag hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) entschieden, ein Verfahren ans Bundesgericht weiterzuziehen, um so gegen den Sonderstatus von Threema vorzugehen.

Der Sieg vor Bundesverwaltungsgericht gegen die Überwachungsbehörden vom 19. Mai war nur ein Etappensieg für die Schweizer Messenger-App Threema. Gemäss Urteil gilt Threema nicht als voller Fernmeldedienstanbieter wie etwa Swisscom und muss deshalb den Überwachungsbehörden nur sehr wenige Nutzerdaten liefern.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat nun entschieden, das Verfahren ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie es der NZZ am Sonntag bestätigt (Artikel online nicht verfügbar). Das Bundesverwaltungsgericht hatte sein Urteil damit begründet, dass Firmen, die ihre Dienste nicht über eine eigene Kommunikationsinfrastruktur, sondern über das Internet anbieten, nicht als vollwertige Fernmeldedienstanbieter eingestuft werden können. Das EJPD legt die Gesetzeslage hingegen so aus, dass der Übertragungskanal keine Rolle spiele und Threema deshalb zu Unrecht als sogenannter Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste eingestuft worden sei. (pd/lol)