Balthasar Glättli (Grüne/ZH) bezeichnete die Netzneutralität als eine Grundbedingung für das Internet. Sie allein schliesse eine Beeinflussung durch den Provider aus und sichere die Informationsfreiheit.
Medienministerin Doris Leuthard wollte nicht legiferieren. Sie verwies dabei auf das weitherum herrschende Rätselraten, wie die Netzneutralität zu regeln sei. In den USA seien bereits zwei Anläufe der Regulierungsbehörde gescheitert.
Der Bundesrat sei an einem Bericht zum Fernmeldemarkt und hoffe, dort Überlegungen einfliessen zu lassen. Diese Haltung sei angemessen, denn es gebe wenige Verstösse gegen die Netzneutralität. Der Nationalrat hatte dafür kein Gehör und hiess Glättlis Motion mit 111 zu 61 Stimmen gut. Der Vorstoss geht an den Ständerat. (sda)

