Die einen sind sehr an Informationen interessiert, die anderen fürchten sich vor dem «gläsernen Menschen». Dieses Spannungsfeld hat am Montag das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beschäftigt, wie die Radio SRF-Sendung «Echo der Zeit» am Montag berichtete.
Auf dem Prüfstand war der Finanz-Informationsdienst «Moneyhouse». Will man die Bonität einer Person oder Firma nachschauen, kommt man an Moneyhouse nicht vorbei. Der Dienst, der zur NZZ-Gruppe gehört, verfüge über Millionen an Datensätzen, so der zuständige Redaktor. Hier finden sich Angaben zu Wohnadresse, Geburtsdatum und Beruf. Aber auch Informationen zu Wohnsituation und die Namen der Nachbarn.
Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger geht dies zu weit. Er fordert Anpassungen bei der Praxis von «Moneyhouse». Deshalb hat er den Finanz-Informationsdienst vor Gericht gezogen.
Gemäss dem Radiobeitrag vom Montag haben sich die Vertreter von «Moneyhouse» vor dem Bundesverwaltungsgericht «energisch» gegen die Vorwürfe gewehrt. Sie betonten unter anderem die bereits umgesetzten Verbesserungen. So sei es beispielsweise einfacher geworden, Berichtigungen und Löschungen zu verlangen. Ausserdem seien viele der Informationen nur für Premiumkunden einsehbar.
Wer recht erhalten wird, wird sich zeigen. Gemäss «Echo der Zeit» dürfte das Urteil der Richterinnen und Richter erst in einigen Wochen fallen. (clm)