Bei Streitigkeiten zwischen Internetanbieter und ihren Kunden über die Netzneutralität kann eine neue Schlichtungsstelle angerufen werden. Die unabhängige Schlichtungsstelle hat ihre Arbeit heute Dienstag aufgenommen.
Betrieben werde die Schlichtungsstelle von einem Verein, der von Swisscom, Sunrise, Salt, UPC Cablecom und dem Kabennetzverband Swisscable gegründet wurde, wie es im Geschäftsreglement der Schlichtungsstelle Netzneutralität heisst. Die Schlichtungsstelle steht Internetnutzern für Beschwerden bei Verdacht auf die Verletzung der Netzneutralität durch einen Netzbetreiber zur Verfügung.
Grundlage ist der Verhaltenskodex zur Netzneutralität, den die oben genannten Telekomfirmen im vergangenen November beschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass Dienste im Internet nicht gesperrt werden sollen. Eine unterschiedliche Behandlung der Daten beim Transport soll derweil aber möglich bleiben. Der Verhaltenskodex soll Klarheit beim Thema Netzneutralität schaffen.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten beim Transport durch das Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Absender, Empfänger, Dienst, Anwendung oder Inhalt. Technisch ist es heute aber möglich, dass Anbieter Daten im Internet beim Transport blockieren, verlangsamen oder nach Produkten unterscheiden.
Keine Sperrung
Die Telekommunikationsunternehmen wollten mit ihrem Verhaltenskodex einer Regulierung zuvorkommen. Konkret erklärten die unterzeichnenden Netzbetreiber im Verhaltenskodex, keine Internetdienste und -anwendungen zu sperren.
In einigen Fällen soll die Steuerung des Datenverkehrs jedoch möglich bleiben: Etwa, um Verfügungen von Behörden umzusetzen, schädliche Aktivitäten zu blockieren oder Kapazitätsengpässe zu überwinden, wie es im Kodex heisst.
Auch auf Kunden zugeschnittene Angebote sollen zugelassen sein. Das bedeutet gemäss den Erläuterungen zum Kodex beispielsweise, dass gewisse Dienste lediglich mit reduzierter Übertragungskapazität oder mit Datenlimiten zur Verfügung stehen.
Kritik am Codex
Negative Auswirkungen des Verhaltenskodex auf die Offenheit des Internet befürchten die Befürworter der Netzneutralität: Die Digitale Gesellschaft, ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Personen in der Schweiz, kritisierte letzten November, der Verhaltenskodex habe nichts mit Netzneutralität zu tun.
Der Verhaltenskodex ermögliche weiterhin eine kommerzielle Diskriminierung von Inhalte- und Diensteanbietern. So sei etwa eine Verlangsamung der Daten nicht verboten. Diese könne jedoch als Druckmittel gegen Inhalte- und Diensteanbieter eingesetzt werden, um zusätzliche Zahlungen zu erreichen.
Der Ständerat hatte im März beschlossen, die Netzneutralität nicht gesetzlich festschreiben zu wollen. (sda)