Streit um Rechte der Chauffeure

Uber - Sind die Fahrer Angestellte des Unternehmens oder nicht?

Zwei Richterentscheidungen in den USA könnten nachhaltige Folgen für den Mitfahrdienst Uber und andere Startup-Unternehmen haben. In getrennten Fällen befanden Bundesbezirksrichter, dass die Uber- und Lyft-Chauffeure als Firmenangestellte eingestuft werden könnten.

Die Frage müsse ein Geschworenengericht entscheiden, urteilten die Richter Edward Chen und Vince Chhabria. Als Angestellte hätten die Fahrer unter anderem Anspruch auf Sozialleistungen, was für die Firmen deutlich höhere Kosten mit sich bringen würde.
 
Geklagt haben mehrere Fahrer, die sich als Angestellte sehen und für Ausgaben wie Benzin und Instandhaltung entschädigt werden wollen. Uber hat nach eigenen Angaben allein in den USA 160'000 Fahrer. Eine Stellungnahme von Uber oder Lyft lag zunächst nicht vor.
 
Uber lässt Privatpersonen eine Smartphone-App nutzen, um zahlungswillige Mitfahrer zu finden. Dafür verlangt es einen Anteil des vereinbarten Tarifs. Die Fahrer sieht das Unternehmen ausdrücklich nicht als Mitarbeiter an.
 
Dieses Geschäftsmodell einer zeitlich begrenzten Nutzung von Ressourcen wird in den USA als "sharing economy" bezeichnet und ist der Ausgangspunkt für zahlreiche Internet-Startups in den USA. (sda)