Threema prüft Wegzug aus der Schweiz

Messaging-Dienst - Eine neue Verordnung zum Überwachungsgesetz Büpf könnte Text-Messaging-Dienste zwingen, Vorratsdaten anzulegen. Das Start-up hat Juristen engagiert, um einen Umzug des Unternehmens zu prüfen.

Für die Anbieter von Verschlüsselungssoftware brechen in der Schweiz unsichere Zeiten an. Das Start-up Threema hat Juristen engagiert, um einen Wegzug des Unternehmens aus der Schweiz zu prüfen, wie die «SonntagsZeitung» schreibt (Artikel online nicht verfügbar).

Der Grund ist eine Verordnung zum neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Die Verordnung, die im Entwurf vorliegt, gebe den Strafverfolgungsbehörden in Ausnahmefällen wie Terroranschlägen praktisch einen Blankocheck für die Überwachung. Inbesondere können Unternehmen wie Threema gezwungen werden, Vorratsdaten anzulegen. Dabei werden die Randdaten der Kommunikation erfasst: Also wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und mit welchem Gerät in Kontakt gestanden ist. Gemäss dem neuen Büpf müssen diese Daten ein Jahr aufbewahrt werden, so dass sie im Bedarfsfall für die Strafverfolgung genutzt werden können.

So weit wollen es die Erfinder der Messenger-App Threema nicht kommen lassen. «Sollten wir vom Gesetz gezwungen werden, eine Vorratsdatenspeicherung anzulegen, werden wir prüfen, unsere Server und gegebenenfalls auch unseren Geschäftssitz ins Ausland zu verlagern», sagt Mitgründer Martin Blatter der «SonntagsZeitung».  (pd/clm)