Das deutsche Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch eröffnet. Es werde geprüft, ob Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbrauche, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstiessen. Das Kartellamt führe das Verfahren in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Konsumentenschutzverbänden und der EU-Kommission.
Das Verfahren richtet sich gegen den Konzern Facebook in den USA, gegen die irische Tochter des Unternehmen sowie gegen Facebook Germany in Hamburg, wie das Kartellamt mitteilte. Es habe «Anhaltspunkte», dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend sei. Marktbeherrschende Unternehmen unterlägen besonderen Pflichten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden.Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine "herausragende Bedeutung". Deshalb müsse unter dem Gesichtspunkt des Marktmachtmissbrauchs untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Erhebung ihrer Daten hinreichend aufgeklärt werden.
Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, betonte die Behörde. Ein solcher Verstoss könne auch kartellrechtlich relevant sein, wenn ein Zusammenhang mit der dominierenden Stellung des Unternehmens bestehe. Diverse deutsche Datenschützer und Konsumentenorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: «Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.» (sda)