Bundesrat lässt Kopiervergütung überprüfen

Urheberrecht - Vorstösse im Nationalrat fordern die Abschaffung der Pauschalvergütung. Der Bundesrat lehnt das ab, lässt aber das System mit einer Studie prüfen. Das Vergütungsmodell für Privatkopien wurde erst vor zwei Jahren angepasst – zur Zufriedenheit des Gewerbes.

von Nick Lüthi

Für Nationalrat Philippe Nantermod ist das System aus der Zeit gefallen. Darum will er es abschaffen. Der Walliser FDP-Politiker hat es auf den GT 8 abgesehen. Der «gemeinsame Tarif 8» der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris regelt die pauschale Vergütung privater Kopien. Unternehmen und Organisationen mit mehr als 14 Vollzeitstellen müssen für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke einen pauschalen Betrag entrichten. Dieses Geld verteilt dann die Verwertungsgesellschaft nach einem Schlüssel an die Urheberinnen und Urheber, darunter auch Journalistinnen und Journalisten.

«Intransparent» und «ungerechtfertigt»

Nantermod stört das Pauschalsystem, bei dem eine Vergütung gezahlt werden muss, «unabhängig davon, wie viele Kopien tatsächlich angefertigt oder wie geschützte Werke effektiv genutzt werden», wie er in seiner Motion schreibt. Das sei «intransparent» und die Nutzerinnen und Nutzer beurteilten dieses Vorgehen als «ungerechtfertigt». Die Vergütung sei selbst dann geschuldet, wenn man keine Kopien erstellt. Ausserdem hätten sich «mit der Digitalisierung die Kopierpraktiken grundlegend verändert». Deshalb fordert der Politiker vom Bundesrat, das System zu überarbeiten und gerechter zu gestalten. Als erster Schritt dahin müsse der GT 8 abgeschafft werden, so Nantermod.

In die gleiche Richtung zielt auch eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Auch er fordert die entsprechenden Bestimmungen im Urheberrechtsgesetz aufzuheben mit ähnlichen Argumenten wie sein Ratskollege. Zusätzlich verweist er noch auf den bürokratischen Aufwand, der der Verwertungsgesellschaft entsteht.

Während die Initiative Aeschi der zuständigen Kommission zugewiesen, aber dort noch nicht behandelt wurde, hat der Bundesrat auf die Motion Nantermod reagiert. In seiner am 20. August veröffentlichten Stellungnahme verteidigt er das geltende Vergütungsmodell für Privatkopien und verweist dazu auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1999. Darin wird unter anderem festgehalten, der pauschale Tarifansatz möge im Einzelfall «zwar als mehr oder weniger unbefriedigend erscheinen», aber das System mit der tarifgestützten Abwicklung der Vergütungsleistungen funktioniere nur, wenn auf «anerkannte Durchschnittswerte» abgestellt werde. Weiter verweist der Bundesrat auf ein «differenziertes, abgestuftes Vergütungsreglement». Eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes lehnt die Regierung darum ab und empfiehlt dem Parlament die Motion zur Ablehnung. Dem Motionär kommt der Bundesrat insofern entgegen, als dass er sich bereit erklärt, das System überprüfen zu lassen.

IGE soll Studie erstellen

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat deshalb den Auftrag erhalten, mittels einer Studie «die Vergütung für den Eigengebrauch einer Prüfung zu unterziehen». Auf Anfrage heisst es beim IGE, der Zeithorizont für die Erfüllung einer Motion betrage zwei Jahre. An diese Vorgabe wolle man sich halten. Zum Umfang könne man noch nichts Konkretes sagen. Was den Inhalt angeht, betont Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht IGE, dass die Studie ergebnisoffen angelegt sei. «Es kann also auch herauskommen, dass sich das bestehende System bewährt, aber vielleicht gewisse Anpassungen sinnvoll sind», so Meyer auf Anfrage von persoenlich.com.

Auch gegenüber dem IGE wird die Vergütung regelmässig kritisiert. Von einer wirklich breiten Unzufriedenheit mit der pauschalen Vergütung wäre Meyer aber nichts bekannt. Erst 2023 wurde der GT 8 angepasst – zur vollen Zufriedenheit des Gewerbes. «Der neue Tarif konnte nun wesentlich vereinfacht werden», schrieb damals die Gewerbezeitung. Die Anpassungen hätten zu Entlastungen geführt.

Nun liegt es an den eidgenössischen Räten zu entscheiden, ob sie die IGE-Studie und die daraus abgeleiteten Vorschläge des Bundesrats abwarten wollen oder ob sie den «direkteren» Weg via Motion oder Initiative beschreiten.