Der Entscheid, ob Starregisseur Roman Polanski ausgeliefert wird oder nicht, ist gefallen. "Die Sache ist spruchreif", bestätigt der Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ), Folco Galli, der "SonntagsZeitung". Wie der Entscheid lautet, sagt er nicht. Erst würden die USA und Polanski informiert. Beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wollte man am Freitagabend "keine Kenntnis vom Entscheid" haben. Lorenz Erni, der Zürcher Anwalt Polanskis, war bis gestern Nachmittag nicht informiert. Dass sich der Bund derart viel Zeit lässt mit der Information, spricht für eine Auslieferung. Ansonsten müssten die Behörden Polanskis Hausarrest unverzüglich aufheben.
Für eine Auslieferung sprach von Anfang an die Schwere des Vorwurfs: Der Regisseur soll 1977 die damals 13-jährige Samantha G. in der Villa von Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht haben. Diesen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen bestritt Polanski nicht. Nach 42 Tagen Untersuchungshaft, als sich ein mildes Urteil abzeichnete, hatte sich Polanski nach Europa abgesetzt. Der gebürtige Pole, der inzwischen die französische Staatsbürgerschaft besitzt, lebte fortan in Paris.