Erfolglose Klage gegen Konkurrent StudiVZ

Facebook - Seite nicht unlauter nachgeahmt.

Das US-Onlinenetzwerk Facebook ist in Deutschland mit seiner Klage gegen den Konkurrenten StudiVZ gescheitert. Facebook habe keinen Anspruch auf die Forderung, dass StudiVZ seine Internetseiten umgestalte, entschied die Zivilkammer des Kölner Landgerichts. Im Gegensatz zu Facebook gelangten die Richter zu der Auffassung, StudiVZ habe die Seite seines US-Konkurrenten nicht in unlauterer Weise nachgeahmt, wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte.

Auch habe Facebook nicht nachweisen können, dass sich StudiVZ Quellcodes von Seiten seines US-Konkurrenten illegal beschafft habe. Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine unlautere Nachahmung durch StudiVZ vor, befand das Gericht. Gegen das Urteil kann Facebook Berufung einlegen. (sda)