EU schlägt Schutzfrist von 95 Jahren vor

Musikrechte - Bisher Wettberwerbsnachteil gegenüber den USA.

Im Zuge der Evaluierung der EU-Schutzfristen-Richtlinie hat die Kommission einen Vorschlag präsentiert, wonach die urheberrechtliche Schutzfrist für Künstler und Produzenten bei Musikaufnahmen auf 95 Jahre angehoben werden soll. Nach der derzeit geltenden Regelung sind derartige Werke EU-weit lediglich für 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Danach kann die Aufnahme von jeder beliebigen Person ohne Entlohnung der Interpreten und Labels kommerziell verwertet werden.

Laut Musikwirtschaft falle Europa durch diese Richtlinie im internationalen Vergleich weit zurück. Vor allem gegenüber den USA, dem grössten Mitbewerber Europas am Musikmarkt, entstehe so ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die europäische Musikbranche. Mit dem aktuellen EU-Vorstoss würde die Schutzfrist auf US-Niveau angepasst.

Im Zuge der aktuellen Diskussion weist die Musikwirtschaft auch darauf hin, dass in anderen Bereichen die Werke und Leistungen von Künstlern weitaus länger geschützt sind. So gilt beispielsweise bei Komponisten, Autoren oder Regisseuren eine Schutzfrist, die dem Urheber die Rechte auf Lebenszeit und noch für 70 weitere Jahre danach zuspricht. (pte)