Der bernische Regierungsrat schickt nächste Woche das neue Kulturförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Zwei der Neuerungen sind: Künftig müssen sämtliche Gemeinden Kulturinstitutionen regionaler Bedeutung mittragen und der Kanton übernimmt die Finanzierung der herausragenden Institutionen allein. Bisher müssen nur jene Gemeinden regionale Kulturinstitutionen mitfinanzieren, die zur Agglomeration einer Zentrumsgemeinde gehören oder deren Bevölkerung die Kulturinstitutionen in namhafter Zahl besuchen. Genehmigt der bernische Grosse Rat das Gesetz so, wie es vorliegt, werden nun also alle Gemeinden zum Zahlen verpflichtet.
Wenn die Gemeinden ihre Kultursubventionen nicht im Rahmen einer Regionalkonferenz der Gemeindepräsidenten beschliessen, haben sie dies im Rahmen von Gemeindeverbänden zu tun. Das sagte der bernische Erziehungs- und Kulturdirektor Bernhard Pulver am Freitag in Bern vor den Medien.
Kanton will Aufgabenteilung klären
Die neue Bestimmung geht auf den Willen des Regierungsrats zurück, mit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KFG) die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Finanzierung der Kulturinstitutionen zu klären. In diesem Sinn schlägt der Regierungsrat auch vor, dass der Kanton künftig die Finanzierung von Institutionen von mindestens nationaler Bedeutung und einem für die Schweiz einzigartigen Angebot allein übernimmt. Geplant ist, dass dies für das Zentrum Paul Klee in Bern, das Kunstmuseum Bern und das Freilichtmuseum Ballenberg gilt. Für die Subventionierung der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung schickt die Regierung zwei Varianten in die Vernehmlassung: Eine, bei der Kanton und die Standortgemeinden einen gleich hohen Anteil von je 42,5 bis 45 Prozent tragen, die übrigen Gemeinden der Region einen Anteil von 10 bis 15 Prozent.
Bei der anderen Variante trägt der Kanton einen Anteil von 40 Prozent, die Standortgemeinde höchstens 50 Prozent und die übrigen Gemeinden mindestens 10 Prozent. Diese Neuregelungen führen zu einer Verschiebung der Kosten. Für den Kanton fallen sie aber aufgrund des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich kostenneutral aus. Bei den Gemeinden rechnet Pulver tendenziell mit einer Minderbelastung für Standortgemeinden von regionalen Kulturinstitutionen und einer Mehrbelastung für umliegende Gemeinden.
Beiträge an Vorsorge von Kulturschaffenden möglich
Das neue KFG basiert auf der 2009 präsentierten Kulturstrategie des Kantons Bern und ersetzt das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1975, das seither sechsmal teilrevidiert worden ist. Das Gesetz enthält auch die Neuerung, dass der Kanton Beiträge an die berufliche Vorsorge Kulturschaffender leisten kann. Er reagiert damit auf zahlreiche Studien, die die lückenhafte soziale Absicherung Kulturschaffender aufzeigen.
Ziel des neuen KFG ist es, die kulturelle Vielfalt zu stärken, die Bevölkerung am kulturellen Leben Teil haben zu lassen und die Attraktivität des Kantons zu steigern. Die Befugnisse des französischsprachigen Kantonsteils im Kulturbereich werden mit dem neuen Gesetz noch erweitert. Der Gesetzesentwurf geht nun an die im Gesetz vorgesehenen Institutionen zur Stellungnahme, doch kann sich auch jede Bürgerin und jeder Bürger dazu äussern, wie Pulver sagte. 2012 ist die Behandlung im Grossen Rat vorgesehen, 2013 soll das neue KFG in Kraft treten. (sda)