Journalist erhält Zugang zu Ruag-Bericht

Bundesverwaltungsgericht - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines SRF-Journalisten im Wesentlichen gutgeheissen, der Einsicht in den Prüfungsbericht zur Gewinnmarge bei der Ruag Aviation in den Jahren 2013 bis 2017 verlangte.

Der Journalist des Schweizer Fernsehens (SRF) verlangte auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Zugang zum gesamten Prüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, über dessen Ergebnisse die Behörde vergangenes Jahr informierte. Die Einsicht wurde ihm unter anderem mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte verwehrt.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Ruag International Holding AG und die Finanzkontrolle lediglich pauschal auf die Geschäftsgeheimnisse verwiesen hätten. Sie hätten nicht aufgezeigt, mit welchen Informationen diese in welcher Form konkret gefährdet würden.

Auch das von den Beschwerdegegnern aufgeworfene Reputationsrisiko lässt das Bundesverwaltungsgericht nicht als Argument gelten. Das Gericht verweist dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts bezüglich allgemein in der Öffentlichkeit stehender Unternehmen.

Bei solchen geht das Bundesgericht tendenziell davon aus, dass eine kritische oder negative Berichterstattung kein gewichtiges Geheimhaltungsinteresse begründe, und es sich dabei um «bloss unangenehme Konsequenzen» handle. Ein öffentlich exponiertes Unternehmen in einer rechtsstaatlichen Demokratie müsse dies hinnehmen.

Um die Persönlichkeit einzelner, im Bericht genannter Personen zu schützen, müssen deren Namen auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vor der Gewährung des Zugangs anonymisiert werden.

Zu hohe Margen

Der Prüfungsbericht entstand vor dem Hintergrund des Verdachts, dass Ruag Aviation dem Verteidigungsdepartement VBS für die Wartung von Kampfjets und Helikoptern überhöhte Preise in Rechnung gestellt haben soll. Als Medien 2018 über Gewinnmargen von mehr als 30 Prozent berichteten, schaffte Ruag Transparenz.

Das Unternehmen legte gegenüber der Finanzkontrolle die Zahlen offen und ersuchte sie, die Gewinnmargen zu überprüfen. Die Finanzkontrolleure nahmen die Jahre 2013 bis 2017 unter die Lupe. Dabei zeigte sich, dass die geschätzte Gewinnmarge von Ruag Aviation bei Bundesaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung durchschnittlich zwischen 11,6 und 14,6 Prozent liegt. Mit dem Bund vereinbart sind maximal 8 Prozent. (Urteil A-6003/2019 vom 18.11.2020). (sda/lol)