Der Kurzfilm soll in die deutschen Kinos zurückkehren und ein Comeback feiern. Dafür macht sich die AG Kurzfilm stark und informiert im Zuge der Berlinale unter anderem über eine für dieses Jahr geplante Kampagne zur Wiederbelebung des Vorfilms. In den vergangenen Jahren war das Format aus zumeist ökonomischen Gründen aus dem allgemeinen Verständnis der Kinokultur verschwunden, heisst es in einer Aussendung. Doch durch verbesserte Strukturen und Fördermöglichkeiten soll sich das jetzt wieder ändern.
Über 2'000 Produktionen und diverse Festivals würden das steigende Interesse am Kurzfilm bestätigen, so die AG Kurzfilm. "Kurzfilme sind nicht aufgrund mangelnden Publikumsinteresse, sondern wegen fehlender ökonomischer Strukturen für die Kinobetreiber und geringen Spielräumen bei der Disposition aus den Kinosälen verschwunden", meint Sylke Gottlebe, Geschäftsführerin der AG Kurzfilm.
Besonders starke Zielgruppen für den Kurzfilm seien jüngere Generationen sowie speziell an Filmkunst-Interessierte. Doch generell sei jede Zielgruppe durch den Kurzfilm ansprechbar, glaubt Gottlebe. "Es gibt ja auch Mainstream-Produktionen, die durchaus ein breites Massenpublikum ansprechen."
In Zusammenarbeit mit der KurzFilmAgentur Hamburg e.V., interfilm Berlin und der Zukunft Kino Marketing GmbH will die AG Kurzfilm eine Kampagne entwickeln, die das Format wieder als Vorfilm im Kino etablieren soll. Auch die verbesserten digitalen Produktions- und Verbreitungsmöglichkeiten würden den Trend zum Kurzfilm neu aufleben lassen. So soll die geplante Kampagne im Herbst dieses Jahres starten und deutschlandweit die Begeisterung für Kurzfilme anheizen. Ziel der Kampagne ist es laut AG Kurzfilm langfristig zwischen 250 und 300 Kinos in Deutschland regelmässig für den Einsatz von Vorfilmen zu gewinnen. "Der Kurzfilm wertet das Programmangebot auf, schafft Wettbewerbsvorteil, erobert neue Publikumskreise und bindet das Stammpublikum, sagt Gottlebe weiter.
Nötige Rahmenbedingungen für ein Kurzfilm-Comeback wurden bereits gesetzt, so etwa im Filmförderungsgesetz. Kinos, die regelmässig Kurzfilme als Vorfilme einsetzen, sollen Zuschüsse der Filmförderungsanstalt (FFA) erhalten - bis zu 1.500 Euro jährlich. Die Abspiel-Förderung kann von jedem Filmtheater beantragt werden. (pte)