Kantone wollen einheitliches Mindestalter

Jugendschutz bei Kinofilmen - Keine unterschiedlichen Altersgrenzen mehr.

Für den Kinobesuch sollen in der Schweiz nicht mehr lange unterschiedliche Altersgrenzen gelten. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren feilen an einer Vereinbarung, die Anfang 2010 in Kraft treten soll. Nach Auskunft der Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro schickt die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) ihren Konkordatsentwurf in eine bis Ende Juni dauernde Konsultation. Verabschieden will sie das Dokument an ihrer Herbstversammlung.

In Sachen Zutrittsalter für Kinofilme herrscht heute Wildwuchs in der Schweiz. Manche Kantone überlassen es der Branche, das Mindestalter festzulegen. Einige haben Kommissionen eingesetzt, wieder andere schliessen sich einfach dem Regime des Nachbarkantons an. Nach dem Willen der KKJPD soll künftig eine paritätische Kommission für die ganze Schweiz festlegen, ab welchem Alter ein Film zugelassen ist. Laut de Quattro hätten sich die Westschweizer Kantone einen weiter gehenden Jugendschutz gewünscht. Die Waadt beispielsweise hat auch Altersbestimmungen für DVD und Video-Spiele erlassen. (sda)