Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Apples iTunes eingeleitet. Grund ist die Beschränkung auf das Abspielgerät iPod. Das ist allerings nicht der einzige Kritikpunkt Brüssels am Musikportal: Territoriale Beschränkungen beim Download seien ebenfalls unzulässig. Das berichtet Financial Times Deutschland in seiner Online-Ausgabe.
Verbraucher seien in ihrer Wahlfreiheit, wo und welche Musik sie kaufen können, beeinträchtigt, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die bei iTunes gekauften Titel lassen sich nämlich ausschliesslich auf Apple iPods abspielen. Diese enge Verbindung von Download-Angebot und Abspielgeräten hat die europäischen Konsumentenschützer zur Forderung bewogen, der Verbraucher müsse die freie Wahl haben, auf welchem Gerät er seine Songs abspiele. Apple hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren.

