Kulturgüterschutzgesetz tritt per 1.1.2015 in Kraft

Bundesrat - Die rechtlichen Grundlagen werden auf die aktuellen Herausforderungen ausgerichtet.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das totalrevidierte Kulturgüterschutzgesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt trete auch die Totalrevision der Kulturgüterschutzverordnung in Kraft, die der Bundesrat gemäss Mitteilung genehmigt habe.

Mit der Totalrevision des Kulturgüterschutzgesetzes (KGSG) werden die rechtlichen Grundlagen auf die aktuellen Herausforderungen ausgerichtet: Der Geltungsbereich des Gesetzes, das bislang nur auf den Fall eines bewaffneten Konfliktes ausgerichtet war, wird entsprechend der heutigen Gefahren- und Bedrohungslage auf Katastrophen und Notlagen ausgedehnt. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für die Bereitstellung eines "Bergungsortes" für die vorübergehende treuhänderische Aufbewahrung von in einem anderen Staat akut gefährdeten Kulturgütern.

Am 20. Juni 2014 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des KGSG in der Schlussabstimmung angenommen. Da in der Folge kein Referendum ergriffen wurde, kann der Bundesrat das Gesetz plangemäss auf den 1. Januar 2015 in Kraft setzen. (pd)