Die heute 63-jährige Nastassja Kinski beauftragte den Rechtsanwalt Christian Schertz damit, ein Verbot durchzusetzen, wie das Magazin Der Spiegel am Dienstag berichtete. Kinski spielte damals eine 17 Jahre alte Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer hat – bei den Dreharbeiten war die in der Folge nackt zu sehende Kinski erst 15 Jahre alt.
«Eine Einwilligung ist ausgeschlossen»
Rechtsanwalt Schertz sagte dem Spiegel: «Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden – eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.» Unabhängig davon habe er im Namen von Kinski für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen.
Der für die «Reifezeugnis»-Folge verantwortliche Norddeutsche Rundfunk teilte dem Spiegel mit, dass der Film derzeit nicht zur weiteren Ausstrahlung geplant sei. Zuletzt lief die Folge an Neujahr im Fernsehprogramm des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
Eine der erfolgreichsten «Tatort»-Folgen
Mit gut 25 Millionen Zuschauern bei der Erstausstrahlung 1977 zählt «Reifezeugnis» zu den erfolgreichsten Folgen der ARD-Krimireihe aller Zeiten. Die Folge wurde seitdem regelmässig wiederholt und auch als DVD veröffentlicht. (sda/nil)