Sorgen um Mehrkosten und um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gaben den Ausschlag für die Ablehnung. In der Gesamtabstimmung sagten 99 Nationalratsmitglieder Nein zur Revision des Gesetzes, 86 Ja. Dies bei einer Enthaltung. Der Ständerat hatte dem Entwurf im Juni noch recht deutlich zugestimmt.
Digitale Medien kommen im geltenden Gesetz nicht vor
Das heutige NBibG, wie das Gesetz abgekürzt heisst, stammt aus dem Jahr 1992. Im Gesetz ist bisher nicht die Rede von digitalen Informationen. Das will der Bundesrat ändern. Neu soll die Nationalbibliothek frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug selber sammeln.
Nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug sollte die Nationalbibliothek nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat einfordern können. Die Rechteinhaberinnen und -inhaber sollten keine Vergütungsansprüche geltend machen können. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb, geht es etwa um Inhalte hinter einer Bezahlschranke.
SVP befürchtet Mehrkosten
Digitale Medien kommen im geltenden Gesetz nicht vor
Das heutige NBibG, wie das Gesetz abgekürzt heisst, stammt aus dem Jahr 1992. Im Gesetz ist bisher nicht die Rede von digitalen Informationen. Das will der Bundesrat ändern. Neu soll die Nationalbibliothek frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug selber sammeln.
Nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug sollte die Nationalbibliothek nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat einfordern können. Die Rechteinhaberinnen und -inhaber sollten keine Vergütungsansprüche geltend machen können. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb, geht es etwa um Inhalte hinter einer Bezahlschranke.
SVP befürchtet Mehrkosten
Dieser Passus ging im Nationalrat der SVP und auch der SP zu weit. Die SVP befürchtet laut ihrem Fraktionssprecher ausserdem Mehrkosten. Die vorberatende Kommission des Nationalrats war nach Abklärungen zum Schluss gekommen, der Entwurf halte sich an die im Urheberrechtsgesetz verankerten Ausnahmen. Dies, da die Werke von der Nationalbibliothek nicht kommerziell genutzt würden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen seien.
Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte lehnen diese Regelung aber laut Aussagen vom Montag im Nationalrat einhellig ab. Die NBibG-Revision ist Teil der Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundes. (sda/nil)
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen