Satiriker scheitert mit seiner Klage

Böhmermann-Affäre - Ein deutsches Gericht hat Jan Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen.

Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt wegen Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an seinem sogenannten «Schmähgedicht» gegen den türkischen Präsidenten Recep Erdogan gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage am Dienstag ab. Weder Merkel noch Böhmermann selbst erschienen vor Gericht, sondern liessen sich durch Anwälte vertreten.

Der 38-jährige Fernsehmoderator wollte Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen (persoenlich.com berichtete). Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien «bewusst verletzend». Wenig später hatte sie diese Äusserung aber als Fehler bezeichnet. Zur Urteils-Begründung des Verwaltungsgerichts hiess es, es bestehe nicht die Gefahr einer Wiederholung der umstrittenen Bemerkung Merkels.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Regierung in Berlin machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte «ehrverletzende» Verse des Gedichts zu wiederholen. (sda/dpa/cbe)