Die Schweiz kann neu wie die EU-Staaten Filme zusammen mit Luxemburg koproduzieren. Bundesrat Didier Burkhalter und der luxemburgische Justiz- und Medienminister François Biltgen haben im Rahmen des Filmfestivals von Cannes ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Luxemburg hat vor kurzem die Strukturen seiner Filmförderung überarbeitet. Neu muss der Finanzbeitrag Luxemburgs nicht mehr zwingend im Land selber investiert werden, sondern kann bis zu 100 Prozent im Partnerland der Koproduktion eingesetzt werden. Das nun von beiden Ländern unterzeichnete Abkommen dehnt die bisher auf die Mitgliedstaaten der EU beschränkte Bestimmung auch auf die Schweiz aus.
Ausserdem wurde der obligatorische Mindestbeitrag für minoritäre Koproduktionen auf 10 Prozent festgesetzt. Die Spielräume für Koproduktionen zwischen den beiden Ländern würden dadurch deutlich grösser, teilte das Bundesamt für Kultur (BAK) am Sonntag mit. Die Schweiz hat ähnliche Koproduktionsabkommen mit Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Belgien und Kanada abgeschlossen. Sie seien ein unverzichtbares Instrument, um international die notwendigen Mittel zur Realisierung mittlerer und grosser Filmprojekte zu finden, schreibt das BAK.
Jüngstes Beispiel einer Koproduktion zwischen der Schweiz und Luxemburg ist der Spielfilm, der den Schweizer Filmpreis Quartz 2011 gewonnen hat, "La petite chambre" von Stéphanie Chuat und Véronique Reymond. (sda)