Die UEFA hat im Streit mit der SUISA um die Urheberechtsgebühren beim Public Viewing an der Euro 08 einen Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der UEFA die aufschiebende Wirkung entzogen.
Mitte April hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten die Tarife im Hinblick auf das Public Viewing von Sendungen der EURO 2008 verabschiedet. Die entsprechenden Lizenzen für EM-Spiele auf Grossleinwand können bei der Urheberrechtsgesellschaft SUISA erworben werden. Seit Juli 2007 erhob aber auch der Europäische Fussballverband UEFA Lizenzgebühren für Public-Viewing-Veranstaltungen. Die UEFA begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziere.
Den Entscheid der Schiedskommission hatte die UEFA beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Dieses hat am Donnerstag nun entschieden, dass die der Beschwerde superprovisorisch erteilte aufschiebende Wirkung wieder entzogen wird. Der von der Schiedskommission verabschiedete und zwischenzeitlich suspendierte Tarif gilt damit vorerst. Wie SUISA-Sprecher Martin Wüthrich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, erteilt die SUISA nun weiter Lizenzen.
Beim Streit um die Public-Viewing-Gebühren geht es um Grossbildschirme, die mehr als drei Meter in der Diagonale messen. Für kleinere Bildschirme benötigen Wirte, Vereine, Gemeinden oder andere Interessierte keine UEFA-Lizenz, müssen aber eine SUISA-Gebühr entrichten. (sda)