Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hatte im Januar 2024 die Einstellung des Verfahrens wegen der von W. angezeigten Vergewaltigung verfügt. Das Schaffhauser Obergericht wies die von W. dagegen erhobene Beschwerde ab. Dies geht aus dem Entscheid von Ende Januar hervor, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die Verfahrenseinstellung an, weil sie eine Verurteilung des angezeigten Mannes im Falle einer Anklageerhebung für wenig wahrscheinlich hielt. Sie begründete dies damit, dass der Beschuldigte widerspruchsfrei und glaubhaft ausgesagt habe, während W. grosse Erinnerungslücken geltend machte.
Gleichzeitig stünden einzelne ihrer Aussagen zur Vorgeschichte der Tat im Widerspruch zu Zeugenaussagen. Direkt beobachtet wurde die behauptete Vergewaltigung von niemandem.
Das Schaffhauser Obergericht stützt diese Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
W. traf den Mann, den sie später wegen Vergewaltigung anzeigen sollte, auf einer privaten Feier in Schaffhausen. Laut dem Beschuldigten soll es bereits dort ein erstes Mal zu Sex gekommen sein. Später übernachtete der Mann bei W. zuhause. Dort soll er sie mehrfach vergewaltigt haben.
Prügelorgie in Anwaltswohnung
Der Vergewaltigungsvorwurf soll der Grund für die Einladung von W. in die Wohnung eines Schaffhauser Anwalts Ende Dezember 2021 gewesen sein. Wie W. gegenüber der «Rundschau» erzählte, habe sie man dort davon abbringen wollen, Anzeige zu erstatten wegen der Vergewaltigung.
Später an jenem Abend Ende Dezember 2021 wurde die Schaffhauserin in der Wohnung von mehreren Männern zusammengeschlagen, wie auf Bildern von Überwachungskameras zu sehen war.
In der «Rundschau» erhob W. unter anderem den Vorwurf, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht korrekt ermittelt hätten und ihn verschleppen würden. Der Bericht sorgte für Empörung weit über Schaffhausen hinaus. Es kam zu einer Kundgebung gegen die Schaffhauser Polizei. Beim Kantonsrat wurde in der Sache eine Petition mit mehr als 10'000 elektronischen Unterschriften eingereicht.
Verhandlung kurzfristig abgesetzt
Der Schaffhauser Regierungsrat gab ein externes Gutachten zur Untersuchung der Polizeiarbeit in dem Fall in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, dass der Polizei kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.
Der Regierungsrat hält das Gutachten weiterhin unter Verschluss. Laut dem zuständigen Regierungsrat wurden jedoch die notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um es zu veröffentlichen.
Nach wie vor nicht abgeschlossen ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Geschehnisse in der Wohnung des Anwalts. Eine für Dezember 2024 angesetzte Verhandlung gegen einen der Beschuldigten wurde aufgrund einer Beschwerde kurzfristig wieder abgesetzt. Wann die mutmasslichen Täter vor Gericht stehen, und was genau ihnen die Staatsanwaltschaft vorwirft, ist noch nicht bekannt.