Die US-Pop-Ikone Madonna sorgt derzeit nicht nur mit ihren musikalischen Werken für Schlagzeilen. Die Sängerin, die kürzlich erst verkündet hat, im Februar 2012 ihr insgesamt zwölftes Album veröffentlichen zu wollen, muss in einem wichtigen Marken-Rechtsstreit eine herbe Niederlage hinnehmen. Im Zentrum der Aufregung steht dabei der englische Begriff "Material Girl", den der Superstar durch einen gleichnamigen Hit-Song in den 1980er-Jahren geprägt hat und der nun zur Bewerbung der eigenen Modelinie verwendet werden soll. Die entsprechenden Markenrechte liegen aber nicht bei Madonna, urteilte ein US-Richter.
"Ich bin das 'Material Girl'. Ich war die Erste, die diesen Begriff 1985 in einem Song genannt hat", zitiert das Branchenblatt The Hollywood Reporter die berühmte Sängerin aus den Gerichtsunterlagen. Der zuständige Richter, James Otero, konnte diese Sichtweise aber offenbar nicht nachvollziehen und erteilte dem Superstar eine klare Abfuhr: "Die Argumentation der Angeklagten, dass dieser Markenname durch ihre künstlerische Leistungen kreiert worden ist, ist rechtlich gesehen nicht zulässig. Dieses und andere Gerichte haben erkannt, dass das Singen eines Songs noch keine Schutzmarke entstehen lässt", so seine Einschätzung.
Ob der US-Superstar, der sich mittlerweile neben dem Gesang auch als Schauspielerin, Regisseurin und Designerin einen Namen gemacht hat, tatsächlich das "Material Girl"-Logo von seinen Kleidungsstücken entfernen muss oder nicht, wird sich aber erst im Oktober klären. Dann soll der Markenstreit in einem Gerichtsverfahren mit Geschworenenbeteiligung endgültig entschieden werden. (pte)