Der Macher des Mohammed-Schmähvideos hat vor Gericht den Vorwurf zurückgewiesen, gegen frühere Bewährungsauflagen verstossen zu haben. Der Mann muss bis zur Beweiserhebung in Haft bleiben. Dies entschied Richterin Christina Snyder am Mittwoch in Los Angeles. Mark Basseley Youssef - auch bekannt als Nakoula Basseley Nakoula - muss damit bis am 9. November in Haft bleiben. Das Verfahren hat nicht direkt mit dem international kritisierten Film "Die Unschuld der Muslime" zu tun, der in der islamischen Welt zu gewaltsamen Protesten mit mehr als 50 Toten führte. Vielmehr werden dem 55-Jährigen Verstösse gegen acht Bewährungsauflagen aus einer Verurteilung im Jahr 2010 zu 21 Monaten Haft wegen Bankbetrugs vorgeworfen.
Zu den Auflagen von Youssef gehörten ein fünfjähriges Verbot, Computer oder Internet ohne besondere Erlaubnis des Bewährungshelfers zu nutzen. Auch durfte Youssef keine anderen Namen als seinen gesetzlichen verwenden. Nakoula Basseley Nakoula hatte 2002 seine Namen legal in Mark Basseley Youssef geändert, die Behörden während des Betrugsverfahrens aber nicht darüber informiert. Für Betrugsdelikte mit Schecks soll er nach Behördenangaben über ein Dutzend Aliasnamen, 60 verschiedene Konten und über 600 Kreditkarten genutzt haben.
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