In der Schweiz sind ca. 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Einrichtungen nicht rollstuhlgängig. Am 2. Oktober 2001 hat das Plenum des Ständerates über das vom Bundesrat vorgeschlagene Behindertengleichstellungsgesetz beraten. Im grossen und ganzen hat er die Vorlage des Bundesrates übernommen ohne sie wesentlich zu verbessern, aber auch ohne sie zu verschlechtern. Doch die Tragweite dieser Bestimmungen ist durch den eng umfassten Geltungsbereich stark eingeschränkt: Bestehende Bauten und Anlagen, die Bereiche der privaten Arbeitsverhältnisse sowie der Aus- und Weiterbildung bleiben weiterhin aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Damit der Nationalrat jetzt nicht noch mehr streicht, muss dieser Gesetzesentwurf unbedingt so angenommen werden. In den USA bestehen schon längst solche Gesetze.
"Move - Stiftung freie Fahrt im Rollstuhl" setzt sich vor allem für die Rollstuhlgängigkeit von öffentlichen Gebäuden ein. W,H,S, erhielt von der Siftung die Aufgabe, den geeigneten Kanal zu finden, um die Politiker und die Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Werbemittel sind 1/1 Seiten in Tages-Anzeiger, NZZ, Blick (s/w) sowie Streifenanzeigen in Tages-Anzeiger und Blick (s/w). Der Einsatz erfolgt im April. Allenfalls werden die Anzeigen im Mai vor der zweiten Nationalratsitzung nochmal geschaltet.
Verantwortlich bei "Move - Stiftung für freie Fahrt im Rollstuhl": Linda Mühlemann; bei Weber,Hodel,Schmid, Zürich: Reinhold Weber (CD), Petra Bottignole (Text), Dominik Oberwiler (AD), Fabienne Brunner (Beratung).