Diese Sujets haben für Furore gesorgt

Abstimmungsplakate - Ein Werber kreierte ein Plakat gegen die Durchsetzungsinitiative, ein BDP-Politiker griff es auf und muss sich dafür nun in der Öffentlichkeit rechtfertigen. persoenlich.com zeigt, welche Abstimmungsplakate in den letzten Jahren ebenfalls umstritten waren.

von Lucienne Vaudan

Der Parteiaustritt von Christine Bussat und sehr viel Kritik: Das ist die vorläufige Bilanz des Facebook- und Twitterposts von BDP-Parteipräsident Martin Landolt, in dem er das Hakenkreuz-Plakat gegen die Durchsetzungsinitiative des Zürcher Werbers Parvez Sheik Fareed weiterverbreite (persoenlich.com berichtete). Es zeigt ein zum Hakenkreuz verzerrten Schweizer Kreuz und erinnert an die Zwei-Klassen-Justiz im Dritten Reich und unter dem Apartheidregime.

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti wies seinen ehemaligen Parteikollegen über Twitter darauf hin, dass dieses Plakat gesetzeswidrig sein könnte.

Seine Parteikollegin Natalie Rickli enervierte sich ebenfalls über Twitter: «Als DSI-Gegner scheint man in diesem Land alles zu dürfen.»

Dass auch im Abstimmungskampf durchaus nicht alles erlaubt ist, dürfte Rickli bekannt sein. Schliesslich hat keine andere Partei mit ihren Kampagnen so oft Grenzen geschrammt wie die SVP.

Ein Beispiel dafür ist das Inserat für die Unterzeichnung der Masseneinwanderungsinitiative mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Wegen Verletzung gegen die Antirassismus-Strafnorm wurden SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär deswegen 2015 von einem Berner Gericht zu einer bedingten Geldstrafe von je 60 Tagessätzen verurteilt. Der damalige Parteipräsident Toni Brunner stand nicht vor Gericht, weil das Parlament seine Immunität nicht aufgehoben hatte. Baltisser und Bär bezeichneten das Urteil hinterher als «schweren Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit».

Zündstoff bot auch das Sujet, das 2009 für ein Bauverbot von Minaretten warb und eine verschleierte Frau vor Raketenförmigen Minarett-Türmen zeigte. Die Städte Basel, Freiburg, Lausanne und Yverdon verboten den Aushang der Plakate. Experten kritisierten diese Entscheidung: Ein Verbot beschneide die Meinungsfreiheit und verletze die Informationsfreiheit der Bevölkerung, hiess es damals.

1998 lancierte die Zürcher SVP ein Plakat in dessen Vordergrund die Aufschrift «Kosovo-Albaner» und «Nein» stand und gegen die Finanzierung eines Integrationsprojekts für Albaner mobilisieren sollte. 2001 erhob die Zürcher Bezirksanwaltschaft Anklage wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm. Angeklagt waren nicht nur die SVP, sondern alle, die an der Verbreitung der Inserate und Plakate beteiligt waren: Werbefirma, Grafiker, Produzenten von Plakat und Inserat, Plakatgesellschaft sowie die Zeitungen, die das Inserat veröffentlichten. 2002 sprach das Zürcher Obergericht aber den früheren Stadtzürcher SVP-Parteisekretär Karl Schroeder sowie einen Werber und einen Grafiker frei. Die Plakate seien durch ein deutlich sichtbares SVP-Logo klar als Abstimmungswerbung erkennbar, hiess es in der Urteilsbegründung. «Abstimmungskämpfe dürfen auch etwas plakativ sein», betonte die zuständige Richterin damals.

2003 bemühte die SVP Basel-Stadt den inzwischen getöteten Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden für ihren Wahlkampf. Der damalige Basler Polizeichef liess den Aushang der Plakate auf öffentlichem Grund verbieten, allerdings ohne sich mit seinem Vorgesetzten, FDP-Regierungsrat Jörg Schild abzusprechen. Das Verbot wurde wieder aufgehoben. Die junge SVP des Kantons Wallis übernahm die Idee im Abstimmungskampf gegen die Einbürgerungsinitiative und zeigte in einer Fotomontage eine Schweizer Identitätskarte von Bin Laden.

 

Aber nicht nur die SVP setzte sich mit ihren Plakatsujets in die Nesseln. Im Abstimmungskampf um die 1:12-Initiative veröffentlichte die Juso ein Plakat, das die damaligen Chefs von Novartis, Credit Suisse und UBS in einer Fotomontage halbnackt zeigte. Der ehemalige Novartis-Präsident Daniel Vasella reichte daraufhin Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein, schmetterte damit aber vor dem Bundesgericht ab. Die karikierende Darstellung ziele nicht auf die Privatperson ab, hiess es in der Begründung des Gerichts.

2007 entfachte die Kampagne des SGB gegen die IV-Revision eine Debatte: Verschiedene Fotomontagen zeigten Bundesräte Merz, Blocher und Couchepin als Invalide oder abgestürzte IV-Empfänger, denen die Rente gekürzt wird.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Falls Sie weitere Beispiele für umstrittene Sujets in Zusammenhang mit politischen Abstimmungen kennen, fügen Sie diese als Kommentar hinzu.