Einige wenige werben unlauter via Postfach-Adressen. Absender sind Firmen, die ihre Identität in Zusammenhang mit dubiosen Geschäften verschleiern möchten. Hier setzt eine Kampagne der Lauterkeitskommission und des Seco in Zusammenarbeit mit den Handelsregisterbehörden und der Post ein. Unter dem Motto "Gemeinsam gegen Postfachmissbrauch" haben sie einen Flyer erarbeitet, der in sieben Punkten über die Pflichten von Postfachinhabern informiert.
Das Faltblatt wird ab heute gesamtschweizerisch an Postfachhalter und deren Mitbenützer, die Posthalter selbst sowie an Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, verteilt. Es zeigt auf, welche Pflichten ein Postfachhalter mit dem Vertragsabschluss eingeht. Auch sind die entsprechenden Vorschriften aus dem Firmen- und Handelsregisterrecht aufgeführt und die Einschränkungen, die sich aus dem Lauterkeits- und Strafrecht ergeben. Es werden Antworten geliefert auf die Frage "Was gilt für ausländische Zweigniederlassungen?". Des Weiteren kann nachgelesen werden, welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn gegen einen der dargelegten Punkte verstossen wird: Die möglichen Strafen reichen von der Aufkündigung des Postfachs bis hin zu Gefängnis, Haft oder Busse bis 100'000 Franken. Wer an weiteren Informationen interessiert ist, findet abschliessend eine Liste mit den zuständigen Anlaufstellen.