Gegen weitere Tabak-Werbeeinschränkungen

SWA - Der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband hat seine Stellungnahme zum neuen Tabakproduktegesetz eingereicht.

In seiner Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPg) hat der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) die Behörden und Politik nochmals darauf hingewiesen, dass die bisherige Gesetzgebung den Tabaksektor bereits vielen Einschränkungen in der Vermarktung und im Verkauf von Tabakerzeugnissen unterwerfe, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese Regelungen zielen gemäss dem verband darauf ab, die Konsumenten von Tabakwaren auf die gesundheitlichen Risiken des Konsums aufmerksam zu machen und insbesondere Minderjährige zu schützen.

Dagegen sei grundsätzlich nichts einzuwenden und deshalb ist beispielsweise Werbung für Tabakwaren im Radio und Fernsehen seit 1965 verboten – genauso wie Werbung, die sich an Minderjährige richtet. Eine weitere Verschärfung dieser Einschränkungen sei heute jedoch auf gesetzlicher Ebene nicht angezeigt. Umso mehr, da sich die Selbstregulierung der Tabakbranche – in Zusammenarbeit mit der Schweizer Lauterkeitskommission – seit vielen Jahren als zielführend und wirkungsvoll bewährt habe, schreibt SWA. (pd/maw)