Gemeinden können für Plakatanschläge auf privatem Grund kein Monopol beanspruchen. Das Bundesgericht hat in Änderung seiner Praxis eine Beschwerde der Gemeinde Arosa abgewiesen. Eine Zürcher Plakatgesellschaft hatte 1999 zusammen mit einem Grundeigentümer die Gemeinde Arosa um Bewilligung einer Fassadenwerbung ersucht. Der Gemeinderat wies das Gesuch mit der Begründung ab, der Plakatanschlag auf öffentlichem und privatem Grund sei gemäss kommunalem Ortspolizeigesetz Sache der Gemeinde. Arosa habe für die Plakatierung auf dem ganzen Gemeindegebiet denn auch seit Jahrzehnten einen Exklusivvertrag mit einer anderen Gesellschaft. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hiess die dagegen erhobene Beschwerde im vergangenen Februar gut, was nun vom Bundesgericht bestätigt wurde.
Kein Plakatmonopol der Gemeinden auf privatem Grund
Bundesgericht - Beschwerde der Gemeinde Arosa abgewiesen.