Piratenpartei klagt wegen Parteienwerbung in Wahlanleitung

Wahlen 2015 - Die von der Bundeskanzlei erstellte Anleitung enthalte "einsitige Parteienwerbung".

Die Piratenpartei hat in den Kantonen Zürich, Bern, Zug und Aargau Beschwerde eingelegt gegen die Wahlanleitung für die Nationalratswahlen. Diese enthalte "einseitige Parteienwerbung", findet die Piratenpartei Schweiz, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.

Die von der Bundeskanzlei erstellte Wahlanleitung wird durch die Kantone zusammen mit den Stimmzetteln allen Stimmberechtigten zugestellt.

Die Piratenpartei kritisiert, dass die Anleitung nicht nur erklärt, wie gültig gewählt werden kann, sondern auch Selbstporträts von bereits im Nationalrat vertretenen Parteien enthält. Die nicht im Parlament sitzenden Piraten werden deshalb nicht vorgestellt.

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung sei bei Wahlen jede behördliche Werbung für Parteien und Kandidaten unzulässig. Laut Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, greift die Bundeskanzlei damit direkt in den Wahlkampf ein. Einige Parteien würden bevorzugt, andere diskriminiert. (sda)