Tabakwerbung in Zeitschriften für jugendliches Publikum zulässig

Lauterkeitskommission - Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz abgelehnt.

Die Tabakindustrie darf weiterhin in Zeitschriften, welche sich an ein jugendliches Publikum richten, für Zigaretten werben. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) abgewiesen. Die SKS hatte im letzten Sommer gegen die Vereinigung der Schweizerischen Tabakindustrie bei der Lauterkeitskommission eine Beschwerde eingelegt. Die Tabakindustrie sage vordergründig Ja zum Jugendschutz. Dabei werbe sie in "Jugendzeitschriften", die in trendigen Bars und hippen Shops auflägen, für ihre Produkte.

1992 hatte die Industrie eine freiwillige Vereinbarung mit der Lauterkeitskommission getroffen. Darin hat sie sich verpflichtet, in Zeitschriften, welche sich "in deutlicher Weise an Personen unter 18 Jahren richten", keine Zigaretteninserate abzudrucken. Von diesem "Werbeverbot" sei jedoch nichts zu merken, hatte die SKS in ihrer Beschwerde festgehalten. In Jugendzeitschriften wie Forecast, Trend Magazin, Seventh Sky oder Kult werde gequalmt, was das Zeug hält.