Uniform nicht für Werbezwecke verwenden

Video auf Tiktok - Eine Frau wirbt im Tarnanzug für ein Naturheilkunde-Unternehmen. Das ist laut Schweizer Armee verboten.

Eine Frau in Uniform der Schweizer Armee macht für ein Naturheilkunde-Unternehmen Werbung auf Tiktok. Im Videoclip fragt sie, ob man auch bald in die RS gehe, und sie gibt Tipps gegen Blasen am Fuss.

Die Armee hat keine Freude an diesem Werbeclip, wie 20 Minuten schreibt. Das Video sei nicht mit der Armee abgesprochen, sagt Sprecher Daniel Reist gegenüber der Onlineausgabe. «Es ist verboten, ein militärisches Tenü zu Werbezwecken zu missbrauchen.» Da die Uniform und das Muster des Tarnanzugs copyrightgeschützt seien, könnte die Armee sogar zivilrechtlich gegen das Unternehmen vorgehen, so Reist. «Die Uniform darf nur mit Erlaubnis der Armee verwendet werden.»

Trotzdem: Die Armee will keine Anzeige erstatten: «Der Inhalt ist zu harmlos, um diesen Aufwand zu rechtfertigen», sagt der Armee-Sprecher. Der Naturheilmittel-Hersteller, die A. Vogel AG, versteht die Aufregung nicht: «Es handelt sich nicht um ein Werbevideo für ein Produkt, sondern um einen Informationsclip aus dem Verlag A. Vogel AG», sagt Sprecher Clemens Umbricht gegenüber 20 Minuten. Ziel des Videos sei lediglich, Tipps gegen Blasen an den Füssen zu geben.

Bei der Protagonistin handle es sich nicht um eine Armeeangehörige, bestätigt Umbricht und gibt zu, dass nach Rücksprache mit der Armee die Verwendung des Tarnanzuges nicht korrekt gewesen sei. «Aber die Verwendung wird seitens der Armee nicht als problematisch betrachtet.» (lom)