Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Mai eine einvernehmliche Regelung mit Swisscom genehmigt. Darin verpflichtet sich Swisscom, den Rechnungen für Anschlussgebühren künftig keine gezielte Eigenwerbung beizulegen, wie es in der entsprechenden Mitteilung vom Dienstag heisst. Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko bildete das Verhalten von Swisscom, ihren Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem liberalisierten Markt für Fernmeldedienste beizulegen. Personen, welche zu einem anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und Carrier-Preselection gewählt hatten, erhielten gezielte Werbung, mit welcher sie Swisscom zurückgewinnen wollte.
Während für Konkurrenten solche flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichem Aufwand verbunden sind, fielen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten an, da sie die Rechnungen für die Anschlussgebühr an sämtliche Abonnenten eines Festnetzanschlusses verschicken muss. Im Lauf der Untersuchung unterbreitete Swisscom dem Sekretariat der Weko einen Vorschlag zu einer einvernehmlichen Regelung.