Visilab hat unlauteren Wettbewerb betrieben

Bundesgericht - Klage von Konkurrent Fielmann gutgeheissen.

Die Optikerkette Visilab durfte sich unter Verweis auf einen Saldo-Artikel nicht brüsten, die billigste und führende Anbieterin der Schweiz zu sein. Laut Bundesgericht hat die Firma mit Inseraten von 2001 unlauteren Wettbewerb betrieben.

Im Konsumentenmagazin Saldo vom 28. März 2001 war ein Artikel unter der Titel "Brillen: Undurchsichtige Preispolitik der Optikergeschäfte" erschienen. Zur Illustration wurde eine Tabelle angeführt, die die Preise verschiedener Anbieter für vier Markenbrillen, zwei Gläser und zwei Sonnenbrillen verglich.

Fielmann klagte

Visilab benutzte im Mai und Juni 2001 Teile dieser Tabelle für Inserate. Das Optikergeschäft pries sich im Text als Marktleader in der Schweiz, der sich als billigster Anbieter erwiesen habe. Auf Klage des Konkurrenten Fielmann entschied die Genfer Justiz 2002, dass Visilab damit keinen unlauteren Wettbewerb betrieben habe.

Das Bundesgericht war anderer Ansicht und hat die Berufung von Fielmann nun teilweise gutgeheissen. Vergleichswerbung unter korrekter Wiedergabe eines neutralen und objektiven Vergleichstests sei zwar grundsätzlich zulässig, hielten die Lausanner Richter fest.

Die Art der Wiedergabe der Saldo-Tabelle im konkreten Fall sei jedoch mehrfach kritikwürdig. Am problematischsten sei der Umstand, dass der Tabelle im Inserat eine Kolonne "Total" beigefügt worden sei. Der Leser habe so glauben können, Visilab sei bei jedem der acht untersuchten Produkte die billigste Anbieterin.

Schmutzige Hände

Tatsächlich treffe dies aber nur bei ihren vier Aktionsangeboten zu. Nicht über jeden Zweifel erhaben sei diebezüglich allerdings bereits die im Saldo publizierte Original-Tabelle, indem sie verschiedene Preissorten vermische, ohne die Aufmerksamkeit des Lesers deutlich auf diese Tatsache zu richten.