Wie weit Werbung gehen darf

Forum für Kommunikationsrecht - Satire oder Geschmacklosigkeit: An einer Tagung diskutieren Experten aus verschiedenen Branchen, was sich Werbemacher erlauben dürfen.

Satire und Parodie sind beliebte Stilmittel der Werbung. So warb beispielsweise die Juso für die 1:12-Initiative mit den Köpfen der als «Abzocker» bezeichneten Herren Dougan, Vasella und Grübel, die auf nackte Körper fremder Personen fotomontiert wurden.

Ist solche Art von Werbung zulässig? Gelten für Satire und Parodie andere Regeln als die restlichen Formen der Werbung? Wann handelt es sich überhaupt um Satire oder Parodie? Und wie unterscheiden sich die Grenzen des guten Geschmacks und des Rechts?

Eine Tagung widmet sich dem Thema

Diese nicht ganz einfach zu beantwortenden Fragen diskutieren am Donnerstagnachmittag, 4. Oktober, an der Tagung «Das Komische und die Wirklichkeit – Satire und Parodie im Recht» verschiedene Experten aus den Bereichen Werbung, Recht, Kunst und Sprachwissenschaft, wie das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF-FS) mitteilt.

Das SF-FS führt die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Kulturrecht (ZKR) im Museum für Gestaltung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) durch. Im Mittelpunkt stehen konkrete Fälle, welche die Gerichte und die Öffentlichkeit in der Vergangenheit beschäftigt haben. Als Panelist mit von der Partie ist Frank Bodin, der bis Ende Juli Chairman & CEO von Havas war.

Weitere Informationen finden sich auf dem Flyer, die Anmeldung erfolgt über die Website des SF-FS. (pd/as)