Das Telekom-Unternehmen Swisscom hat mit seiner Preispolitik bei den ADSL-Diensten die Konkurreten behindert. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko). Die Behörde büsst die Swisscom nun mit 220 Mio. Franken. Die Swisscom akzeptiert dies aber nicht. Das Telekom-Unternehmen will die Verfügung anfechten. Die Vorwürfe der Behörde, wonach die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstossen habe, bestreitet der Ex-Monopolist.
Die Weko wirft der Swisscom vor, für Konkurrenten wie Sunrise, VTX oder Green bis Ende 2007 zu hohe Preise für Vorleistungen für das Breitband-Internet verlangt zu haben. Die Swisscom-Konkurrenten hätten ihr ADSL-Geschäft deshalb nicht profitabel betreiben können. Die Weko beurteilt die Preispolitik der Swisscom als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise hätten auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Die Swisscom senkte ihre Preise auf den 1. Januar 2008, womit sich die Situation nun auch für die anderen Anbieter verbessert hat.
Die Swisscom hält die Busse auch für ungerechtfertigt, weil die Rechtslage unsicher sei. Die Swisscom bestreitet die Kompetenz der Weko zum Erlass von Bussen. In dieser Sache sei in Kürze ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten. Aus diesem Grund hatte die Swisscom die Weko denn auch ersucht, das Breitband-Verfahren zu sistieren. Das Unternehmen zeigte sich nun erstaunt, weil die Weko diesen Grundsatzentscheid nicht abgewartet und eine weitere Sanktion gegen die Swisscom verhängt habe.
Die Swisscom bestreitet sodann den Vorwurf, sie habe eine marktbeherrschende Stellung: Mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie den künftigen Glasfasernetzen herrsche in der Schweiz in intensiver Infrastruktur-Wettbewerb. Die Swisscom gibt sich zuversichtlich, dass die nun verfügte Busse von der nächsten Instanz wieder gekippt wird. Aus diesem Grund macht das Unternehmen keine finanziellen Rückstellungen. (per/sda)