Unternehmen in der Schweiz werden aufgerufen, ihre Software-Lizenzsituation zu überprüfen. Zahlreiche unter ihnen arbeiten mit illegalen Raubkopien. Den Herstellern beschert dies grosse Verluste. Dagegen kämpft die Business Software Alliance.
Gemäss einer Studie, die von der Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht wurde, sind in der Schweiz rund 31 Prozent der verwendeten Software illegal im Einsatz. Der Schweizer IT-Industrie entstand im letzten Jahr dadurch ein Verlust von fast 400 Millionen Franken, wie es am Mittwoch vor den Medien in Zürich hiess. "Wir sind regelmässig damit konfrontiert, dass Mitarbeiter ohne das Wissen ihrer Vorgesetzten illegale Software auf PCs im Unternehmen installieren", sagte Georg Herrnleben, Verantwortlicher für Zentraleuropa bei der BSA. Die Unternehmen müssten sich im Klaren sein, dass Software urheberrechtlich geschützt sei.
Aufklärung und Unterstützung
Die BSA ist der Branchenverband der Softwarehersteller. Er wurde 1988 gegründet. Bis dahin waren gemäss Herrnleben erst etwa Musik oder Filme im Internet urheberrechtlich geschützt. Die BSA bietet den Unternehmen Aufklärung und Unterstützung im Kampf gegen die Piraterie. Sie arbeitet eng mit Polizei und Behörden zusammen. "Es wird so oft gebrannt und kopiert, weil es so einfach und billig ist", sagte Herrnleben. Solange dies so bleibe, werde das Raubkopieren auch weiter praktiziert. Strafbar macht sich bereits, wer seiner Schwester oder seinem Onkel ein Programm kopiert. Die BSA legt ihren Fokus jedoch mehr auf den gewerbsmässigen Verkauf.
Durch eine Senkung der Piraterierate von zehn Prozent bis 2006 könnten gemäss Herrnleben allein in der Schweiz 7200 zusätzliche Arbeitsplätze in der IT-Branche geschaffen werden. "Die Piraterie bedeute auch eine Bremse für das Wachstum", sagte er.
Rund 20 Verurteilungen im Jahr
Die BSA ist bei ihrer Arbeit auf Hinweise angewiesen. Solche kommen von Privatpersonen, der Polizei, dem Zoll oder Konkurrenten des Verletzers. Verdächtige Fälle werden strafrechtlich verfolgt. "Pro Jahr sind dies rund 50 Fälle in der Schweiz, bei 20 kommt es zu einem Strafantrag", sagte Jürg Schneider, Rechtsanwalt bei Walder, Wyss und Partner. Geschildert wurde der Fall eines ehemaligen IT-Verantwortlichen, der die BSA darüber informiert hatte, dass über 50 Arbeitsstationen seiner früheren Arbeitgeberfirma mit Raubkopien ausgestatten sind. Der Mann war beauftragt worden, diese zu installieren, weigerte sich jedoch und kündigte darauf seine Stelle.
Zu wenig abschreckend