Für sämtliche alkoholischen Getränke gilt in den Coop Verkaufsstellen ab 2. Juni 2008 neu die einheitliche Alterslimite von 18 Jahren. Bis heute gilt in den meisten Schweizer Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre und für Apéritifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre. Als erster Kanton hat das Tessin auch die Limite für Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre angehoben. In weiteren Kantonen steht die Anhebung bereits zur Diskussion.
Durch die individuelle, zeitlich verschobene Vorgehensweise der Kantone entsteht für die Konsumentinnen und Konsumenten laut Coop eine komplett unübersichtliche Situation. Für eine gesamtschweizerisch tätige Detailhändlerin sei die aktuelle Situation nicht haltbar. Deshalb habe die Coop-Geschäftsleitung beschlossen, rasch zu reagieren und in allen Coop Verkaufsstellen, bei Coop Pronto und Coop City die Alterslimite ab dem 2. Juni 2008 für den Verkauf von Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre anzuheben.
Ausnahme während der Euro 08 in den Public Viewings.
Die neue Alterslimite von 18 Jahren für sämtliche alkoholhaltigen Getränke gilt für alle Verkaufsstellen. Für den Verkauf von Alkohol während der Euro 08 in den UBS Arenen, wo Coop als Caterer auftritt, gelten noch die alten Bestimmungen. Dies weil Coop-Chef Hansueli Loosli und Bundesrat Schmid am 21. April einen Kodex für die Alkoholprävention während der Europameisterschaft unterzeichneten. Dabei hat sich Coop verpflichtet, die nationalen und kantonalen Vorschriften konsequent einzuhalten und problematischen Alkoholkonsum möglichst zu verhindern.
Coop hat weiter zugesichert, in den Public Viewings günstigere alkoholfreie Getränke anzubieten und während der Euro 08 gesamtschweizerisch nur Aktionen auf alkoholfreiem Bier durchzuführen. Es sind zudem einheitliche Kriterien für den Alkoholausschank in den Public Viewings definiert worden und das Personal wurde bereits konsequent geschult.
Eine kurzfristige Änderung der Alterslimite für den Verkauf in den UBS Arenen ist laut Coop deshalb nicht mehr durchführbar, zumal die Rahmenbedingungen nicht von Coop als Caterer festgelegt würden. Deshalb gelten in den UBS Arenen die nationalen und kantonalen Vorschriften.