Amazon droht eine Milliardenstrafe

EU-Wettbewerbshüter - Dem Unternehmen wird vorgeworfen, nicht-öffentliche Daten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Geschäft zu nutzen.

Der weltgrösste Online-Händler Amazon verstösst nach Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter gegen Kartellvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, teilte die zuständige EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

Nach Angaben der Behörde hat Amazon nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äussern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf Amazon eine milliardenschwere Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstossen, riskieren sie Geldbussen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar.

Amazon wies am Dienstag die Vorwürfe aus Brüssel zurück. «Amazon macht weniger als ein Prozent des weltweiten Einzelhandels aus - und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, grössere Einzelhändler», erklärte der Konzern.

Kein Unternehmen kümmere sich mehr um kleine Händler oder habe in den vergangenen zwanzig Jahren mehr für ihre Unterstützung getan als Amazon. «Es gibt mehr als 150 000 europäische Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtschaften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen», erklärte der US-Konzern.

Die Wettbewerbshüter der EU hatten im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gehen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen.

Plattform für andere Händler

Dies ist möglich, weil Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler zur Verfügung stellt.

Zu den Beschwerdepunkten schreibt die EU-Kommission nun, die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr grosse Mengen nicht-öffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stünden, die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fliessen, wo sie aggregiert und genutzt werden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren. Dies sei zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz.

Amazon könne so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkauften und seine Angebote auf der Grundlage nicht-öffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer anpassen.
«Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert», kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager. Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon-Plattform müssten fair sein. (awp sda dpa)