Anzeige gegen Victorinox bei WEKO eingereicht

Promoswiss - Knatsch wegen neu eingeführter Rabattstruktur von Sackmessern.

Unter dem Betreff "unzulässige Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens ..." setzt sich Promoswiss dafür ein, dass Victorinox, welche u. a. die berühmten Schweizer Taschenmesser herstellt, die schweizerischen Werbeartikelhändler nicht vom Markt verdrängen kann. Die von Victorinox per 1. Januar 2009 neu eingeführte Rabattstruktur hat nach Auffassung von Promoswiss zur Folge, dass die schweizerischen Werbeartikelhändler Victorinox-Produkte - insbesondere die Taschenmesser - nicht mehr gewinnbringend absetzen können und damit vom Vertrieb dieser Produkte ausgeschlossen werden.

Besonders stossend ist, dass sich diese Massnahme von Victorinox nur gegen die Schweizer Werbeartikelhändler richtet, Victorinox aber den deutschen Werbeartikelhändlern weiterhin eine Marge gewährt, die ein gewinnbringendes Wirtschaften ermöglicht. Zudem beliefert Victorinox auch grössere industrielle Unternehmen zu besseren Konditionen als die schweizerischen Werbeartikelhändler. Es besteht sogar ein an die Werbeartikelhändler gerichtetes Verbot seitens Victorinox, Geschäfte mit diesen Unternehmen zu tätigen.

Nach Art. 7 des Kartellgesetzes (KG) verhalten sich marktbeherrschende Unternehmen unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbes behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen. Nach Auffassung von Promoswiss verhält sich Victorinox missbräuchlich und nützt ihre marktbeherrschende Stellung aus, obschon die Schweizer Werbeartikelhändler über Jahre hinweg für Victorinox den Werbeartikelmarkt aufgebaut haben.