AOC-Branntwein muss im Ursprungsgebiet abgefüllt werden

BLW-Entscheid - Einsprache abgewiesen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Einsprache gegen die Eintragung von "Eau-de-vie de poire du Valais" als geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) abgewiesen. Bei der öffentlichen Auflage des Gesuchs um Eintragung von "Eau-de-vie de poire du Valais" als AOC war eine Einsprache gegen die Bedingung erhoben worden, der Branntwein müsse im betreffenden Gebiet in Flaschen abgefüllt werden. Das BLW hat diese Einsprache jetzt abgewiesen. Ein Abfüllen von "Eau-de-vie de poire du Valais2 ausserhalb des Kantons widerspreche dem AOC-Prinzip, wonach alle Verarbeitungsschritte (Produktion, Verarbeitung und Veredlung) im gleichen Gebiet erfolgen müssten, wie es in der Begründung heisst.