Die Apotheken-Kette Sun Store darf über ihre Partner-Krankenkassen damit werben, dass sie von deren Mitgliedern keine Patienten- und Apothekentaxe verlangt. Laut Bundesgericht liegt kein unlauterer Wettbewerb vor. Sun Store wirbt über ihre Partner-Krankenkassen dafür, dass deren Mitglieder in den mittlerweile 80 Fillialen von Sun Store im Gegensatz zu anderen Apotheken keine Taxen zahlen müssen. Der Genfer Apothekerverband hatte dagegen erfolglos geklagt.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verbandes nun abgewiesen und festgehalten, dass die von Sun Store praktizierte Werbung weder rechtswidrig noch täuschend ist. Solche Angaben würden das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht verletzen. Vergleichende Werbung der vorliegenden Art sei zulässig.