Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kommt im Baselbiet schlecht an: Die Regierung lehnt den Sondertatbestand der Trittbrettfahrerwerbung, den die UEFA fordert, als unnötig, zu eng und monopolistisch ab. Trittbrettfahrer-Werbung sei nicht generell unlauter, sondern nur im Falle einer Täuschung des Publikums, teilte die Regierung am Dienstag mit. Doch gegen Täuschungen gebe es im geltenden UWG bereits eine bewährte Generalklausel. Die vom europäischen Fussballverband geforderte Sonderregelung sei daher "überflüssig".
Grundsätzlich würde mit der vorgeschlagenen Regelung "die Wettbewerbsfreiheit als zentrale Säule unseres Wirtschaftssystems unnötig eingeschränkt". In den vom Bund genannten Beispielen - etwa einem Werbezeppelin einer Drittfirma über einem Wettkampfort -- sieht der Kanton "keine sanktionswürdigen Verhaltensweisen".
Zu vermuten sei, dass die Gesetzesänderung "primär zum Ziel" habe, der UEFA "eine quasi-monopolartige Stellung" zu verschaffen, damit sie mehr Werbegelder generieren kann. "Eine derart überhöhte und privilegierende Absicherung der Position eines privaten Grossveranstaltes" widersprecher Schweizer Wettbewerbsrecht.