Der Begriff "Raclette" darf auch weiterhin ausserhalb des Wallis verwendet werden. Dies hat die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (REKO EVD) am 27. Juni 2006 entschieden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entschied im November 2003, dass Käse nur noch dann "Raclette" heissen darf, wenn er aus dem Wallis stammt und lehnte damals alle Einsprachen gegen die Ursprungsbezeichnung (AOC) "Raclette du Valais" ab. Das AOC-Gesuch hatte der Walliser Milchverband eingereicht.
Zahlreiche Einsprecher wandten sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Rekurskommission des EVD. Die REKO begründet ihren Entscheid damit, dass entgegen den Ausführungen des BLW davon auszugehen sei, dass es sich bei "Raclette" nicht um eine traditionelle Bezeichnung für einen Walliser Raclettekäse handelt. Die Rekurskommission hat das BLW angewiesen, im entsprechenden Pflichtenheft den Satz "Die Bezeichnung Raclette wird geschützt" zu streichen. Von diesem Entscheid nicht betroffen ist die Verwendung der Ursprungsbezeichnung "Walliser Raclette" respektive "Raclette du Valais"
Der Verein Raclette-Suisse, in welchem Hersteller von Raclette-Käse aus der ganzen Schweiz zusammengeschlossen sind, zeigte sich gegenüber dem Landwirtschaftlichen Informationsdienst LID erleichtert über den Entscheid. Der Entscheid stütze die langjährigen Investitionen von Raclette Suisse, das Marktvolumen mit geeigneten Marketingmassnahmen auszubauen und den Konsumenten ein Produkt zu bieten, welches für Natürlichkeit und Qualität garantiert, erklärt Markus Tschumi, Geschäftsführer von Raclette Suisse.